Fokussierte Stosswellentherapie
Was ist Stosswellenbehandlung?
Die fokussierte extrakorporale Stosswellentherapie ist eine nicht invasive Behandlungsmethode zur Therapie langfristig bestehender Sehneninsertions- und Weichteilpathologien. Die lokale Behandlung des betroffenen Bereiches unterstützt die Heilung, wobei die Schmerzen gelindert und die Funktion verbessert werden.
Wie funktioniert die extrakorporale fokussierte Stoßwellentherapie (ESWT)?
In der Orthopädie werden Stoßwellen zur Schmerzlinderung bei Problemen an Muskeln, Sehnen, Gelenkkapseln und Knochenhaut eingesetzt.
Bei dieser Schmerzbehandlung werden Schallwellen über eine „akustische Linse“ gebündelt und als Stoßwelle auf die Schmerzstelle des Patienten gerichtet.
Durch technische Verfahren ist es möglich, dass die Stoßwellen entweder gezielt (fokussiert) in die Tiefe des Gewebes laufen oder sich oberflächlich (radiär) ausbreiten.
Wirkung der focussierten extrakorporalen Stoßwellentherapie
- Schmerzlinderung (Gate Control-Theorie)
- erhöhter Metabolismus
- Beeinflussung des Gewebes auf zellulärer Ebene
- Revaskularisation
- Förderung der Gewebeheilung und Regeneration
- Reduktion des erhöhten Muskeltonus
Die Impulse aktivieren die Selbstheilung der Zellen durch Freisetzung durchblutungsfördernder Stoffe. Sie verbessern somit den Zellstoffwechsel und beeinflussen die Schmerzfasern.
Durch ein Einsprossen von Blutgefäßen und eine lokale Stoffwechselaktivierung kann das geschädigte Gewebe repariert und die lokale Entzündung geheilt werden.
Welche Erkrankungen können mit der Stoßwellentherapie behandelt werden?
Für Stoßwellentherapie gibt es bereits ein breites Behandlungsspektrum. Nach den Richtlinien der Gesellschaft für extrakorporale Stoßwellentherapiewerden folgende Anwendungsbereiche empfohlen:
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Die Stoßwellentherapie ist ein praktisch risikoloses und erfolgreiches Therapieverfahren.
Die Behandlung erfolgt ambulant. In der Regel erfolgen 3 Therapiesitzungen in wöchentlichen Abständen.
Fallen Kosten für mich an?
Die extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) stellt zurzeit keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen dar. Die Behandlungskosten müssen deshalb vom gesetzlich versicherten Patienten selbst getragen werden. Auch von privaten Krankenkassen werden die Kosten der Stoßwellentherapie nicht in allen Fällen erstattet. Ein Antrag zur Kostenübernahme ist sinnvoll.