Seit 2004 beschäftigen wir uns mit den Merkmalen des Qualitätsmanagements und setzen sie konsequent in der Praxis um.
Gesetzliche Grundlage:
Die Einführung eines Qualitätsmanagements in Arztpraxen wurde mit dem Beschluss der 72. Gesundheitsministerkonferenz der Länder 1999 gefasst und durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen (GMG) unter §135 ff rechtlich verankert.
Die Inhalte des Qualitätsmanagements legen unter anderem fest:
- Optimierung der Patientenversorgung und -sicherheit
- Erarbeitung und Einhaltung fachlicher Standards
- Kompetenzen im Bereich Praxisführung und Mitarbeiterorientierung
- Festlegung und Synchronisation der Arbeitsabläufe der Praxis
- Praxismanagement
Umsetzung in unserer Praxis:
Seit 2004 beschäftigen wir uns mit den Merkmalen des Qualitätsmanagements und setzen sie konsequent in der Praxis um.
Hierbei orientieren wir uns an dem Bewertungsverfahren QEP (=“Qualität und Entwicklungen in Praxen“).
- strukturierte Mitarbeitertreffen ( = Teambesprechungen)
- Prozessbeschreibungen
- Dokumentation getroffener Entscheidungen, die zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden können
- Einführen eines Fehler- und Beschwerdemanagements
Ziel unseres Qualitätsmanagements ist es, die Arbeitskraft aller Mitarbeiter gezielt einzusetzen, um Zeit für das eigentlich Wichtige – Ihre Versorgung – zu gewinnen.
Unser Qualitätsmanagement wird durch Fortbildungen und Schulungen der KV mit dem Ziel der Zertifizierung begleitet.
weiterführende Informationen:
- Qualitätsmanagement in der ambulanten Versorgung – Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
- Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung – Informationen Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz