Exzellente Medizin – auch für Selbstzahler
Unterschied gesetzliche und private Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen regeln die medizinische Versorgung ihrer Versicherten durch strikte, gesetzlich verankerte Vorgaben für Patienten und Praxen. Budgetierung (Punkte, Zeit, Leistung,…), Regelfall, usw. sind Begriffe, die Ihnen wahrscheinlich schon einmal begegnet sind.
Privat- o. Selbstzahlerleistungen haben diese starren Beschränkungen nicht. Es existieren keine Budgetierungen. Das heißt, die behandelte Patientenanzahl, die Behandlungszeiten und das Verordnungswesen sind nicht mengenbegrenzt. Flexiblere und individuellere Behandlungszeiten und moderne Ganzheitliche orthopädische Untersuchungen und Behandlungen mit den modernen komplementären Behandlungsverfahren wie z.B. Osteopathie, Akupunktur, professionelle Applied Kinesiology, etc. sind möglich.
Die Behandlungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
Ergänzend zur gesetzlichen Versicherung besitzen Patienten häufig Zusatzversicherungen. Sofern sie den ambulanten Bereich abdecken, übernehmen sie in der Regel die entstehenden Behandlungskosten. Es lohnt sich, eine evtuelle Kostenübernahme abzuklären.
Sollten Sie gesetzlich versichert sein und keine Zusatzversiocherung für privatärztliche ambulante Leistungen besitzen, werden Ihnen entstehende Kosten in Rechnung gestellt. Nach § 13 Abs.2 SGB V besteht jedoch ein Wahlrecht für gesetzlich versicherte Patienten auf das Kostenerstattungsverfahren z.B. für den ambulanten Bereich. Bedingung dafür, dass anteilige Kosten übernommen werden, ist, dass Sie dieses Abrechnungsverfahen vor Behandlungsbeginn Ihrer gesetzlichen Krankenkasse anzuzeigen. Ein Großteil unser gesetzlich versicherten Patienten tragen privatärztliche Behandlungskosten selbst, da sie der Überzeugung sind, dass ihre Gesundheit es Ihnen wert sei.
Für Sie und natürlich auch für unsere Privatpatienten wollen wir Transparenz schaffen. Gerne informieren wir Sie ausführlich und detailliert darüber, was an Kosten anfallen wird. Wir können Sie gleich beruhigen. Es entstehen keine unübersichtlichen Honorare. Wir rechnen nach der GOÄ von 1982 (offiziellen Gebührenordnung für Ärzte), geändert durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz vom 22.12.1999 ab.
Hier einige Preisbeispiele:
Kurz-Anamnesegespräch | ab EUR 10,72 |
ausführliche Anamnese | ab EUR 20,11 |
orthopädische Ganzkörperuntersuchung | ab EUR 21,45 |
Injektionsbehandlung | ab EUR 12,74 |
Infiltrationsanästhesie | ab EUR 8,18 |
chirotherapeutische Manipulation | ab EUR 19,84 |
DXA-Knochendichtemessung | ab EUR 50,– |
Stoßwellentherapie – je Behandlung | ab EUR 50,– |
HydroJet Medical u. Miliextension der Wirbelsäule – je Behandlung | EUR 15 |
NIT-Behandlung – je Behandlung | EUR 20,- |
Sport Check-Up mit schriftlichem Bericht | ab EUR 70,– |
Im Falle einer umfangreicheren Behandlung erstellen wir Ihnen gerne einen detaillierten Heil- und Kostenplan.
Unter Kostenübersicht finden Sie eine ausführliche Zusammenstellung der häufig angesetzten Abrechnungsziffern.