Direkt zum Inhalt

Kostentransparenz

Exzellente Medizin ­– auch für Selbstzahler

Unterschied gesetzliche und private Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen regeln die medizinische Versorgung ihrer Versicherten durch strikte, gesetzlich verankerte Vorgaben für Patienten und Praxen. Budgetierung (Punkte, Zeit, Leistung,…), Regelfall, usw. sind Begriffe, die Ihnen wahrscheinlich schon einmal begegnet sind.
 

Privat- o. Selbstzahlerleistungen haben diese starren Beschränkungen nicht. Es existieren keine Budgetierungen. Das heißt, die behandelte Patientenanzahl, die Behandlungszeiten und das Verordnungswesen sind nicht mengenbegrenzt. Flexiblere und individuellere Behandlungszeiten und moderne Ganzheitliche orthopädische Untersuchungen und Behandlungen mit den modernen komplementären Behandlungsverfahren wie z.B. Osteopathie, Akupunktur, professionelle Applied Kinesiology, etc. sind möglich.

Die Behandlungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.

Ergänzend zur gesetzlichen Versicherung besitzen Patienten häufig Zusatzversicherungen. Sofern sie den ambulanten Bereich abdecken, übernehmen sie in der Regel die entstehenden Behandlungskosten. Es lohnt sich, eine evtuelle Kostenübernahme abzuklären.

Sollten Sie gesetzlich versichert sein und keine Zusatzversiocherung für privatärztliche ambulante Leistungen besitzen, werden Ihnen entstehende Kosten in Rechnung gestellt.  Nach § 13 Abs.2 SGB V besteht jedoch ein Wahlrecht für gesetzlich versicherte Patienten  auf das  Kostenerstattungsverfahren z.B. für den ambulanten Bereich. Bedingung dafür, dass anteilige Kosten übernommen werden, ist, dass Sie dieses Abrechnungsverfahen vor Behandlungsbeginn Ihrer gesetzlichen Krankenkasse anzuzeigen. Ein Großteil unser gesetzlich versicherten Patienten tragen privatärztliche Behandlungskosten selbst, da sie der Überzeugung sind, dass ihre Gesundheit es Ihnen wert sei.

Für Sie und natürlich auch für unsere Privatpatienten wollen wir Transparenz schaffen. Gerne informieren wir Sie ausführlich und detailliert darüber, was an Kosten anfallen wird. Wir können Sie gleich beruhigen. Es entstehen keine unübersichtlichen Honorare. Wir rechnen nach der GOÄ von 1982 (offiziellen Gebührenordnung für Ärzte), geändert durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz vom 22.12.1999 ab.

 

Hier einige Preisbeispiele:

Kurz-Anamnesegespräch ab EUR 10,72
ausführliche Anamnese ab EUR 20,11
orthopädische Ganzkörperuntersuchung ab EUR 21,45
Injektionsbehandlung ab EUR 12,74
Infiltrationsanästhesie ab EUR 8,18
chirotherapeutische Manipulation ab EUR 19,84
DXA-Knochendichtemessung ab EUR 50,–
Stoßwellentherapie – je Behandlung ab EUR 50,–
HydroJet Medical u. Miliextension der Wirbelsäule – je Behandlung        EUR 15
NIT-Behandlung  – je Behandlung       EUR 20,-
Sport Check-Up mit schriftlichem Bericht ab EUR 70,–

 

 Im Falle einer umfangreicheren Behandlung erstellen wir Ihnen gerne einen detaillierten Heil- und Kostenplan.

Unter Kostenübersicht finden Sie eine ausführliche Zusammenstellung der häufig angesetzten Abrechnungsziffern.

 

 

Freie Stellen

Neue Arbeitsstelle
Wäre das was für Sie?

Wir strukturieren um und verändern uns.
Zurzeit bieten wir folgende Stellen an:


1 MFA mit Berufserfahrung
1 MFA als Berufseinstieg

 

Weitere Informationen