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CO2-Quellgastherapie

CO2-QuellgastherapieDie CO2 Therapie ist eine wenig verbreitete Behandlungsmethode, bei der wir CO2-Gas in die Haut spritzen (quaddeln) und eine Durchblutungsverbesserung erreichen. Hierdurch verbessern sich z.B. schmerzhafte Verspannungen

Wie funktioniert die Behandlung mit CO2-Quellgas?

Bei der Behandlung mit CO2-Quellgas (Kohlendioxid) werden etwa 10 ml des medizinisch reinen Gases in die Haut und in das Unterhautgewebe gespritzt. Zur Therapie gehören 6-10 Injektionen.

Im Gewebe wird Kohlendioxid zu Sauerstoff umgewandelt. Dadurch werden das Bindegewebe und die Muskulatur aufgelockert und besser durchblutet. Durch die Steigerung der Durchblutung breitet sich anschließend ein wohltuendes Wärmegefühl im Behandlungsgebiet aus.

Die gute Durchblutung führt zur Muskelentspannung und Schmerzlinderung. Hierdurch werden auch in tiefer gelegenen Geweben und Organen die schmerzauslösenden Schlackenstoffe beseitigt.

Die Behandlung mit CO2-Quellgas lässt sich bei muskulären Verspannungen des Schulter-Nacken-Bereiches, der Brust- und Lendenwirbelsäule gut mit anderen physikalischen Behandlungen , wie z.B. Hydro-Jet-Anwendungen, Traktionsbehandlung oder Laseranwendungen kombinieren.

Für welche Krankheiten ist die Behandlung mit CO2-Quellgas geeignet?

Schmerzen des Bewegungsapparates (Muskeln, Sehen, Gelenke) lassen sich durch die CO2-Injektionsbehandlung gut beeinflussen.

Besonders gut wirkt die Quellgastherapie bei:

  • chronischen Kopfschmerzen
  • Verspannungen im Nacken-Schulter-Bereich
  • Ellenbogengelenkschmerzen wie Tennisellenbogen und Golferellenbogen
  • Rückenschmerzen

Gibt es Risiken bei der Behandlung?

Die örtliche CO2-Gas-Verabreichung ist eine risikoarme und physiologisch unbedenkliche Methode.

Der Patient verspürt während des Einspritzens ein leichtes Brennen, das aber sofort wieder verschwindet.

Nach wenigen Minuten entwickelt sich eine leichte Hautrötung und ein subjektives Wärmegefühl tritt auf.

Kosten der Behandlung?

Die Therapie mit CO2-Quellgas wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Entstehende Kosten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet (siehe Kostentransparenz). Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Behandlungskosten.

rechtliche Hinweise:

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